WANN VERSICHERT - UND WANN NICHT?

Versicherungsschutz rund um die Mittagspause

  1. Besteht Versicherungsschutz während der Mahlzeiten?

    Essen und Trinken sind in der Regel dem persönlichen Bereich
    Zuzurechnen. Kommt es dabei zu einem Unfall, zum Beispiel zu Verbrennungen oder Schnittverletzungen,
    sind diese nicht versichert.

  2. Wie verhält man sich auf dem Weg von und zur Nahrungsaufnahme?

    Wege, die in der Arbeitspause zum Zweck der Nahrungsaufnahme zurückgelegt werden, sind grundsätzlich versichert. Der Versicherungsschutz gründet sich dadurch, dass Essen und Trinken regelmäßig erforderlich sind, um die Arbeitskraft zu erhalten und die betriebliche Tätigkeit uneingeschränkt fortzusetzen.

  3. Spielt es eine Rolle, ob ein Pausenraum, eine Kantine oder eine Gaststätte aufgesucht werden?

    Dem Versicherten steht es frei, wo er die Nahrung aufnimmt. Ob er eine nahe gelegene Gaststätte oder ein Restaurant außerhalb des Betriebsgeländes besucht, nach Hause geht, in der betriebseigene Kantine oder im Pausenraum isst, spielt für den Versicherungsschutz
    keine Rolle. Dies gilt allerdings nur, wenn die zurückzulegenden Wege nicht unverhältnismäßig lang sind.

Aus Sicherheitsreport der VBG 2/2008 Robert Blech