WANN
VERSICHERT - UND WANN NICHT?
Versicherungsschutz
rund um die Mittagspause
- Besteht Versicherungsschutz
während der Mahlzeiten?
Essen und Trinken sind in der Regel dem persönlichen Bereich
Zuzurechnen. Kommt es dabei zu einem Unfall, zum Beispiel zu Verbrennungen
oder Schnittverletzungen,
sind diese nicht versichert.
- Wie verhält
man sich auf dem Weg von und zur Nahrungsaufnahme?
Wege, die in der Arbeitspause zum Zweck der Nahrungsaufnahme zurückgelegt
werden, sind grundsätzlich versichert. Der Versicherungsschutz
gründet sich dadurch, dass Essen und Trinken regelmäßig
erforderlich sind, um die Arbeitskraft zu erhalten und die betriebliche
Tätigkeit uneingeschränkt fortzusetzen.
- Spielt es eine
Rolle, ob ein Pausenraum, eine Kantine oder eine Gaststätte aufgesucht
werden?
Dem Versicherten steht es frei, wo er die Nahrung aufnimmt. Ob er eine
nahe gelegene Gaststätte oder ein Restaurant außerhalb des
Betriebsgeländes besucht, nach Hause geht, in der betriebseigene
Kantine oder im Pausenraum isst, spielt für den Versicherungsschutz
keine Rolle. Dies gilt allerdings nur, wenn die zurückzulegenden
Wege nicht unverhältnismäßig lang sind.
Aus Sicherheitsreport
der VBG 2/2008 Robert Blech
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