Irreversible Gehörschäden (Quelle: Efas)
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Schallwellen dringen ins Ohr ein und bewegen die zarten Haarzellen im Innenohr. Dadurch werden Nervenimpulse ausgelöst und an das Gehirn weitergeleitet. Wir hören. Je stärker die Schallwellen sind, desto stärker werden diese Sinneszellen gebeugt. Dabei können sie brechen und sich nicht wieder aufrichten. Sie verkümmern und nehmen keine Signale mehr auf, um die Schallwellen weiterzuleiten. Solche Zellen wachsen nicht nach, ein Gehörschaden ist entstanden. Um arbeitsbedingte Gehörschäden weiter zu verhindern, wurde mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06.03.2007 europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt. Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift B3 "Lärm" wurde damit ersetzt und die Schutzanforderungen an Arbeitsplätze erhöht, indem die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 dB(A) herab gesetzt wurden. Nunmehr gilt ab
einer Tages-Lärmexposition von --- =85 dB(A), Grundsätzlich besteht das Gebot, Lärmbelastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden bzw. zu verringern. Lärm oder belastender Schall ist nicht nur auf Baustellen, in Fabriken oder Werkstätten anzutreffen. Auch bei ehrenamtlichen Renovierungsarbeiten mit einem Schleifgerät oder der Schlagbohrmaschine entsteht Lärm, vor dem man sich schützen sollte, genauso wie bei Grünpflegearbeiten durch den/die Küster/in mit dem alten Rasenmäher oder dem Laubgebläse und auch beim Probeabend des Posaunenchors. Abgesehen von Arbeitslärm
(Dauerlärm oder auch einzelne Schallereignisse) sollte man sich
den Freizeitlärm bewusst machen, dem man sich ständig aussetzt
und der zugenommen hat. Zwar empfindet der Musikliebhaber weder den
Diskobesuch noch das klassische Konzert als Belastung, subjektiv wird
Musik als angenehm empfunden. Doch die physische / physikalische Belastung
kann (je nach Lautstärke) die gleiche sein wie am Arbeitsplatz.
In Diskotheken werden tatsächlich Lautstärken von 90 - 110
dB erreicht, Werte, die einen persönlichen Schutz erforderlich
machen. Die handelsüblichen Ohrstöpsel helfen bereits, beeinträchtigen
aber den Hörgenuss, da sie die verschiedenen Frequenzbereiche unterschiedlich
stark filtern. Ein individuell angepasster Gehörschutz hingegen
senkt die Lautstärke gleichmäßig und ist daher auch
für Musiker/innen sehr zu empfehlen. Vermeiden Sie zu große Lautstärken und verringern Sie die Zeit, in der Sie ungeschützt Lärm ausgesetzt sind. Denken Sie daran, dass Freizeitlärm genauso schadet wie Arbeitslärm, damit Sie auch morgen noch Ihre Lieblingsmusik hören können. Aus Newsletter 847 VKM-rwl |