Irreversible Gehörschäden

(Quelle: Efas)

 

Schallwellen dringen ins Ohr ein und bewegen die zarten Haarzellen im Innenohr. Dadurch werden Nervenimpulse ausgelöst und an das Gehirn weitergeleitet. Wir hören. Je stärker die Schallwellen sind, desto stärker werden diese Sinneszellen gebeugt. Dabei können sie brechen und sich nicht wieder aufrichten. Sie verkümmern und nehmen keine Signale mehr auf, um die Schallwellen weiterzuleiten. Solche Zellen wachsen nicht nach, ein Gehörschaden ist entstanden.

Um arbeitsbedingte Gehörschäden weiter zu verhindern, wurde mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06.03.2007 europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt. Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift B3 "Lärm" wurde damit ersetzt und die Schutzanforderungen an Arbeitsplätze erhöht, indem die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 dB(A) herab gesetzt wurden.

Nunmehr gilt ab einer Tages-Lärmexposition von

--- =80 dB(A),
    - dass die Mitarbeiter informiert und zu den vorhandenen Gefahren durch Lärm unterwiesen werden müssen,
    - geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt
    - und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten wird.

--- =85 dB(A),
    - dass Lärmbereiche gekennzeichnet und der Zugang beschränkt werden,
    - die sich aufhaltenden Personen einen Gehörschutz tragen müssen
    - und der Arbeitgeber regelmäßige Pflichtuntersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G20 zu veranlassen hat.
    - Zudem muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Lärmminderung planen und umsetzen.

Grundsätzlich besteht das Gebot, Lärmbelastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden bzw. zu verringern.

Lärm oder belastender Schall ist nicht nur auf Baustellen, in Fabriken oder Werkstätten anzutreffen. Auch bei ehrenamtlichen Renovierungsarbeiten mit einem Schleifgerät oder der Schlagbohrmaschine entsteht Lärm, vor dem man sich schützen sollte, genauso wie bei Grünpflegearbeiten durch den/die Küster/in mit dem alten Rasenmäher oder dem Laubgebläse und auch beim Probeabend des Posaunenchors.

Abgesehen von Arbeitslärm (Dauerlärm oder auch einzelne Schallereignisse) sollte man sich den Freizeitlärm bewusst machen, dem man sich ständig aussetzt und der zugenommen hat. Zwar empfindet der Musikliebhaber weder den Diskobesuch noch das klassische Konzert als Belastung, subjektiv wird Musik als angenehm empfunden. Doch die physische / physikalische Belastung kann (je nach Lautstärke) die gleiche sein wie am Arbeitsplatz. In Diskotheken werden tatsächlich Lautstärken von 90 - 110 dB erreicht, Werte, die einen persönlichen Schutz erforderlich machen. Die handelsüblichen Ohrstöpsel helfen bereits, beeinträchtigen aber den Hörgenuss, da sie die verschiedenen Frequenzbereiche unterschiedlich stark filtern. Ein individuell angepasster Gehörschutz hingegen senkt die Lautstärke gleichmäßig und ist daher auch für Musiker/innen sehr zu empfehlen.
Die Verwendung von mobilen Musik-Spielern (MP3-, Kassetten-, CD-Player, Handys) sollte hinsichtlich des Lärms auch nicht unterschätzt werden. Die Kopf- oder Ohrhörer bringen zwar eine geringe Leistung von ca. 100 mW, doch ergeben sich auch hier für die Schallpegel Durchschnittswerte von 100 dB (entspricht einem Presslufthammer) und Spitzenpegel von durchaus 115 dB. Das ist die Lautstärke eines Rockkonzerts mit etwas Abstand zur Bühne.

Vermeiden Sie zu große Lautstärken und verringern Sie die Zeit, in der Sie ungeschützt Lärm ausgesetzt sind. Denken Sie daran, dass Freizeitlärm genauso schadet wie Arbeitslärm, damit Sie auch morgen noch Ihre Lieblingsmusik hören können.

Aus Newsletter 847 VKM-rwl