stellt sich die Frage nach dem Ausgleich für den Dienst von Küsterinnen
und Küstern an den Feiertagen.In
diesem Jahr scheint die Antwort einfach, denn der Heilige Abend fällt
erst auf den Dienstag, so dass der oftmals freie Montag nicht wirklich
berührt wird.
§ 7 Abs. 2
der Küsterordnung benennt recht kurz die Rechtsgrundlage:
"Als Ausgleich für den Dienst an einem gesetzlichen Feiertag,
der nicht auf einen Sonntag fällt, sowie für den Dienst an
dem Tage vor dem ersten Weihnachtsfeiertag und vor Neujahr, ist dem
Küster jeweils ein Werktag als arbeitsfreier Tag zu gewähren".
Für diejenigen, die an Heilig Abend, am ersten und am zweiten Weihnachtsfeiertag
zu arbeiten haben, ergeben sich also 3 Ausgleichstage, die möglichst
in der nächsten Woche zu gewähren sind. In der nächsten
Woche warten dann Sylvester und Neujahr auf den Küsterdienst, womit
dann weitere zwei Tage fällig sind.
Sollte der freie Tag in der Weihnachtswoche nicht einzuhalten sein,
weil vielleicht am Montag noch die Kirche vorzubereiten ist oder der
festgelegte freie Tag auf Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fällt,
so muss dieser natürlich noch (später) gewährt werden.
Vielleicht findet sich aber auch eine verständnisvolle Vertretung,
die dafür sorgt, dass auch die Küsterin oder der Küster
an einem Tag dieser Woche mit seiner eigenen Familie in Ruhe Weihnachten
feiern kann.
Wer diese Zeit in Muße verbringen kann, dem sei das Buch von Thorsten
Saleina "Josef, es ist ein Mädchen! Weihnachten mal anders"
empfohlen. Die Inhaltsbeschreibung lautet: "Was hat ein Supermann
mit Weihnachten zu schaffen und welche Regeln sollte die moderne Hausfrau
bei der Vorbereitung des Weihnachtsessens beachten? Bekannte und beliebte
Autoren wie Wladimir Kaminer, Erich Kästner und Gerhard Polt beschäftigen
sich in den humorvollen Geschichten und Gedichten dieses Buches mit
den Aspekten des Weihnachtsfestes, die nicht unbedingt friedlich, heilig
und harmonisch sind."
Klaus Riedel
Küstervereinigung Westfalen - Lippe
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